Allgemein Geschäftsbedingungen (AGB'S)
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB sind vertraglicher Bestandteil aller optionaler oder festen Auftragserteilungen. Jede Änderung dazu hat in schriftlicher Form und vor der Auftragserteilung zu erfolgen.
Allgemeines
Gegenstand des Auftrags sind die im Angebot beschriebenen Serviceleistungen. Ein Vertragsverhältnis besteht ausschließlich zwischen dem Makeup Artist und seinem Auftraggeber. Der Vertragsabschluss, im weiteren auch Festbuchung genannt, kommt durch Unterfertigung beider Vertragspartner und durch Zahlung einer nicht refundierbaren Anzahlung von 25% der Netto-Auftragssumme zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt. Aufrechnungen oder Einbehaltung von Beträgen zur Aufrechnung zur Begleichung von Gegenforderungen sind unter keinen Umständen zulässig.
Optionale Buchungen
Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit des Makeup Artists zu einem bestimmten Termin. Im Falle einer Festbuchungsanfrage durch einen Dritten wird umgehend eine schriftliche Mitteilung (per E-Mail) an den optionalen Bucher gesandt. Sollte dieser nicht innerhalb 24 Std. seine Option wahrnehmen und seine Buchung zu einer Festbuchung umwandeln, verfällt die bis dahin gewährte Option.
Festbuchung
Eine Festbuchung stellt eine für den Makeup Artist und den Auftraggeber verbindliche Auftragserteilung dar. Im Falle einer Festbuchung steht dem Makeup Artist das vereinbarte Honorar auch dann in voller Höhe zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die der Makeup Artist nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird und dies nicht mindestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt wurde.
Grundsätzlich kann der Makeup Artist für die angebotenen Dienstleistungen für halbe Tage (4 Stunden) oder ganze Tage (8 Stunden) gebucht bzw. optioniert werden. Es werden daher Dienstleistungs-, Tages- oder Halbtageshonorare vereinbart. Auf Basis dargestellter Angebote oder Aktionen, z.B. Halloween Makeup, können laut Vereinbarungen Abweichungen erfolgen. Im Falle der Vereinbarung von Tages- oder Halbtageshonorare wird für Arbeitszeiten, die über den gebuchten Zeitraum hinausgehen, die zusätzlich anfallende Arbeitszeit nach Stunden berechnet. Hierbei beträgt der Stundensatz umgerechnet 1/6 des vereinbarten Tagessatzes beziehungsweise 1/3 des Halbtagessatzes.
Fremd- und Nebenkosten
Bei einer Festbuchung hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten (z.B. Materialkosten, Requisiten, Stylingkosten, ggf. Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes des Makeup Artists nach den steuerlichen Vorschriften, Servicegebühren etc.) zu tragen und, je nach Absprache, vorab in voller Höhe oder anteilig an den Makeup Artist zu zahlen. Die vereinbarte Zahlung ist ein wesentlicher Vertragsbestandteil. Kann der Makeup Artist seine Tätigkeit nicht aufnehmen, weil diese Zahlung nicht zeitgerecht geleistet wurde, gilt der Vertrag auch ohne tatsächlich erbrachte Leistungen von Seiten des Makeup Artist als erfüllt. Der volle Rechnungsbetrag ist in diesem Fall trotzdem fällig.
Anreise
Ist bei Inlandsreisen eine Anreise am Vortag erforderlich oder dauert eine Reise zum und vom Produktionsort pro Tag mehr als 4 Stunden oder liegt der Produktionsort außerhalb Österreichs, so werden Reisetage, falls nicht anders abgesprochen, nach zeitlichem Aufwand berechnet. Grundlage ist das Tageshonorar.
Gestalterische Auffassung
Der Auftraggeber bzw. ein von ihm Bevollmächtigter ist verpflichtet, während des Shootings/Drehs anwesend zu sein und seine Zustimmung zu der gestalterischen Auffassung des Makeup Artists zu geben. Sofern weder der Auftraggeber selbst noch ein Bevollmächtigter bei dem Shooting/ Dreh anwesend ist, kann die künstlerische Gestaltung des Werkes nicht zu einem späteren Zeitpunkt vom Auftraggeber abgelehnt werden. In einem solchen Fall ist jede neue Erstellung eines weiteren Werkes gesondert zu honorieren. Mängelrügen an der Leistung des Makeup Artists muss der Auftraggeber unverzüglich während der laufenden Produktion und unter genauer Bezeichnung der Mängel geltend machen. Tut er dies nicht, so gilt die Leistung als vereinbarungsgemäß erbracht.
Nutzungsrecht
Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars sowie etwaig entstandener Neben- und Fremdkosten beim Make-up Artist ist jegliche Nutzung der vertraglich erbrachten Leistungen des Make-up Artist unzulässig.
Auftragsstornierungen und Ausfallhonorar
Die Lösung vom Vertrag, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist bei Festbuchungen nur aus wichtigem Grund möglich. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, oder annulliert der Auftraggeber einen Auftrag später als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin, ohne dass der Makeup Artist dies zu vertreten hat, steht ihm das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn der Make-up Artist mit der Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistung begonnen hat. Wird die Buchung storniert, gelten folgende Regeln:
0 bis inkl. 3. Tag vor Termin: 100%
4. bis inkl. 7. Tag vor Termin: 75%
8. bis inkl. 14. Tag vor Termin: 50%
15. Tag oder länger vor Termin: 25%
Der Make-up Artist ist berechtigt, einen Auftrag vor oder während einer Produktion fristlos zu kündigen, falls die im Auftrag vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig und/oder nicht in vereinbarter Höhe eingeht, eine zeitliche Verschiebung der Produktionstermine durch den Auftraggeber erfolgt und/oder die Buchung durch den Auftraggeber offensichtlich nicht ernsthaft aufrechterhalten wird. In diesen Fällen sind Ausfallhonorare in Höhe von 100% aller effektiven und belegbaren Kosten sowie aller vereinbarten Honorare des Makeup Artists sofort fällig und zu entrichten. Bei einer in der Auftragsbestätigung ausdrücklich so bezeichneten „Wetterbuchung“, d.h. Für den Fall, dass zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart worden ist, dass ein Auftrag nur bei schönem Wetter durchgeführt werden kann, kann der Auftraggeber bis zu 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins bei vorhergesagtem schlechten Wetter den Auftrag verschieben, ohne hierfür an den Makeup Artist ein Honorar zahlen zu müssen. Bereits angefallenen Fremd- und Nebenkosten sind dabei jedoch vom Auftraggeber abzugelten. Ein Ersatztermin muss innerhalb eines Monats Zustandekommen, ansonsten gelten die o.a. angeführten Regelungen für Ausfallshonorare.
Sollte der Make-up Artist seine Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird der Makeup Artist den Auftraggeber sobald als möglich, spätestens jedoch 24 Stunden vor Termin, in Kenntnis setzten und nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet der Makeup Artist nicht.
Testshootings
Für sogenannte Testshootings gelten folgende Besonderheiten: Sollte der Makeup Artist für seine Mitwirkung an einem Testshooting (Nutzung nur zur Eigenwerbung) kein oder nur ein sehr geringes Honorar erhalten, jedoch die im Rahmen des Testshootings entstandenen Fotografien etc. aber später zu anderen Zwecken, z.B. zu Layoutzwecken oder im Rahmen einer Werbekampagne verwertet werden, steht dem Makeup Artist dafür zu diesem Zeitpunkt ein zusätzliches angemessenes Honorar zu. Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem für die Nutzung üblicherweise gezahlten Künstlerhonorar und an dem erzielten Verwertungserlös des Auftraggebers. Leistungen des Makeup Artists im Rahmen eines Testshootings bzw. Testdrehs dürfen ausschließlich zu Testzwecken genutzt werden. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Makeup Artists dürfen die bei Testshootings bzw. Testdrehs entstandenen Arbeiten/Ergebnisse weder ganz noch teilweise Dritten zur Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung, auch durch Dritte) zur Verfügung gestellt werden. Für den Fall einer weitergehenden Nutzung ist die Leistung des Makeup Artists gesondert zu vergüten.
Haftung
Bei von dem Makeup Artist Dritten zugefügten Personen- und Körperschäden und bei Schäden, die aus der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptleistungspflicht herrühren, haftet der Makeup Artist bei der Durchführung des Auftrags nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln. Dies gilt auch für etwaige von ihm eingeschaltete Erfüllungsgehilfen.
Der Auftraggeber hat eine Produktionsversicherung für Personen- und Sachschäden abzuschließen.
Namensnennung
Der Makeup Artist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher. Bei Verstoß gegen diese Nennungsverpflichtungen ist, unabhängig etwaiger anderer rechtlicher Schritte, ein Aufschlag von 100% auf das vereinbarte Honorar des Makeup Artists sofort fällig und vom Auftraggeber zu zahlen.
Verjährung
Sämtliche vertragliche Ansprüche des Auftraggebers gegen den Makeup Artist verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Unberührt davon bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
Verwendung von Bildmaterial
Der Makeup Artist ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen,
d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall garantiert der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch den Makeup Artist einverstanden ist/sind.
Urheber & Rechteübertragung
Es gilt das österreichische Urheberrecht. Der Makeup Artist ist ausschließlicher Inhaber sämtlicher Eigentums-, Urheber- und sonstiger Schutzrechte an allen Arbeiten, vollständig oder unvollständig, in Form von Portfolios, Fotografien, analogen und digitalen Datenträgern sowie Zeichnungen etc. Diese dürfen ohne vorherige Genehmigung nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu.
Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Honorar in Höhe des fünffachen vereinbarten Honorars fällig.
Es fällt nicht in den Verantwortungs- und Aufgabenbereich des Makeup Artists, urheberrechtliche Nutzungsrechte für die Verwendung von Requisiten zu prüfen bzw. entsprechende Nutzungsrechte einzuholen. Diese Aufgabe hat der Auftraggeber zu übernehmen.
Salvatorische Klausel
Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Es gilt das österreichische Rechtswesen als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Makeup Artists.
Gerichtsstand
Rechtsstreitigkeiten aus dem hervorgehenden Vertrag unterliegen dem Recht der Republik Österreich und dem Gerichtstand des Unternehmenssitzes Lena Marie Makeup Artistry in Salzburg.
Allgemeines
Gegenstand des Auftrags sind die im Angebot beschriebenen Serviceleistungen. Ein Vertragsverhältnis besteht ausschließlich zwischen dem Makeup Artist und seinem Auftraggeber. Der Vertragsabschluss, im weiteren auch Festbuchung genannt, kommt durch Unterfertigung beider Vertragspartner und durch Zahlung einer nicht refundierbaren Anzahlung von 25% der Netto-Auftragssumme zu Stande. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Skonto wird nicht gewährt. Aufrechnungen oder Einbehaltung von Beträgen zur Aufrechnung zur Begleichung von Gegenforderungen sind unter keinen Umständen zulässig.
Optionale Buchungen
Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit des Makeup Artists zu einem bestimmten Termin. Im Falle einer Festbuchungsanfrage durch einen Dritten wird umgehend eine schriftliche Mitteilung (per E-Mail) an den optionalen Bucher gesandt. Sollte dieser nicht innerhalb 24 Std. seine Option wahrnehmen und seine Buchung zu einer Festbuchung umwandeln, verfällt die bis dahin gewährte Option.
Festbuchung
Eine Festbuchung stellt eine für den Makeup Artist und den Auftraggeber verbindliche Auftragserteilung dar. Im Falle einer Festbuchung steht dem Makeup Artist das vereinbarte Honorar auch dann in voller Höhe zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die der Makeup Artist nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird und dies nicht mindestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt wurde.
Grundsätzlich kann der Makeup Artist für die angebotenen Dienstleistungen für halbe Tage (4 Stunden) oder ganze Tage (8 Stunden) gebucht bzw. optioniert werden. Es werden daher Dienstleistungs-, Tages- oder Halbtageshonorare vereinbart. Auf Basis dargestellter Angebote oder Aktionen, z.B. Halloween Makeup, können laut Vereinbarungen Abweichungen erfolgen. Im Falle der Vereinbarung von Tages- oder Halbtageshonorare wird für Arbeitszeiten, die über den gebuchten Zeitraum hinausgehen, die zusätzlich anfallende Arbeitszeit nach Stunden berechnet. Hierbei beträgt der Stundensatz umgerechnet 1/6 des vereinbarten Tagessatzes beziehungsweise 1/3 des Halbtagessatzes.
Fremd- und Nebenkosten
Bei einer Festbuchung hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten (z.B. Materialkosten, Requisiten, Stylingkosten, ggf. Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes des Makeup Artists nach den steuerlichen Vorschriften, Servicegebühren etc.) zu tragen und, je nach Absprache, vorab in voller Höhe oder anteilig an den Makeup Artist zu zahlen. Die vereinbarte Zahlung ist ein wesentlicher Vertragsbestandteil. Kann der Makeup Artist seine Tätigkeit nicht aufnehmen, weil diese Zahlung nicht zeitgerecht geleistet wurde, gilt der Vertrag auch ohne tatsächlich erbrachte Leistungen von Seiten des Makeup Artist als erfüllt. Der volle Rechnungsbetrag ist in diesem Fall trotzdem fällig.
Anreise
Ist bei Inlandsreisen eine Anreise am Vortag erforderlich oder dauert eine Reise zum und vom Produktionsort pro Tag mehr als 4 Stunden oder liegt der Produktionsort außerhalb Österreichs, so werden Reisetage, falls nicht anders abgesprochen, nach zeitlichem Aufwand berechnet. Grundlage ist das Tageshonorar.
Gestalterische Auffassung
Der Auftraggeber bzw. ein von ihm Bevollmächtigter ist verpflichtet, während des Shootings/Drehs anwesend zu sein und seine Zustimmung zu der gestalterischen Auffassung des Makeup Artists zu geben. Sofern weder der Auftraggeber selbst noch ein Bevollmächtigter bei dem Shooting/ Dreh anwesend ist, kann die künstlerische Gestaltung des Werkes nicht zu einem späteren Zeitpunkt vom Auftraggeber abgelehnt werden. In einem solchen Fall ist jede neue Erstellung eines weiteren Werkes gesondert zu honorieren. Mängelrügen an der Leistung des Makeup Artists muss der Auftraggeber unverzüglich während der laufenden Produktion und unter genauer Bezeichnung der Mängel geltend machen. Tut er dies nicht, so gilt die Leistung als vereinbarungsgemäß erbracht.
Nutzungsrecht
Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars sowie etwaig entstandener Neben- und Fremdkosten beim Make-up Artist ist jegliche Nutzung der vertraglich erbrachten Leistungen des Make-up Artist unzulässig.
Auftragsstornierungen und Ausfallhonorar
Die Lösung vom Vertrag, gleich ob durch Rücktritt oder Kündigung, ist bei Festbuchungen nur aus wichtigem Grund möglich. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, oder annulliert der Auftraggeber einen Auftrag später als 3 Tage vor dem vereinbarten Termin, ohne dass der Makeup Artist dies zu vertreten hat, steht ihm das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten vollständig zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn der Make-up Artist mit der Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistung begonnen hat. Wird die Buchung storniert, gelten folgende Regeln:
0 bis inkl. 3. Tag vor Termin: 100%
4. bis inkl. 7. Tag vor Termin: 75%
8. bis inkl. 14. Tag vor Termin: 50%
15. Tag oder länger vor Termin: 25%
Der Make-up Artist ist berechtigt, einen Auftrag vor oder während einer Produktion fristlos zu kündigen, falls die im Auftrag vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig und/oder nicht in vereinbarter Höhe eingeht, eine zeitliche Verschiebung der Produktionstermine durch den Auftraggeber erfolgt und/oder die Buchung durch den Auftraggeber offensichtlich nicht ernsthaft aufrechterhalten wird. In diesen Fällen sind Ausfallhonorare in Höhe von 100% aller effektiven und belegbaren Kosten sowie aller vereinbarten Honorare des Makeup Artists sofort fällig und zu entrichten. Bei einer in der Auftragsbestätigung ausdrücklich so bezeichneten „Wetterbuchung“, d.h. Für den Fall, dass zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart worden ist, dass ein Auftrag nur bei schönem Wetter durchgeführt werden kann, kann der Auftraggeber bis zu 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins bei vorhergesagtem schlechten Wetter den Auftrag verschieben, ohne hierfür an den Makeup Artist ein Honorar zahlen zu müssen. Bereits angefallenen Fremd- und Nebenkosten sind dabei jedoch vom Auftraggeber abzugelten. Ein Ersatztermin muss innerhalb eines Monats Zustandekommen, ansonsten gelten die o.a. angeführten Regelungen für Ausfallshonorare.
Sollte der Make-up Artist seine Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird der Makeup Artist den Auftraggeber sobald als möglich, spätestens jedoch 24 Stunden vor Termin, in Kenntnis setzten und nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden. Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet der Makeup Artist nicht.
Testshootings
Für sogenannte Testshootings gelten folgende Besonderheiten: Sollte der Makeup Artist für seine Mitwirkung an einem Testshooting (Nutzung nur zur Eigenwerbung) kein oder nur ein sehr geringes Honorar erhalten, jedoch die im Rahmen des Testshootings entstandenen Fotografien etc. aber später zu anderen Zwecken, z.B. zu Layoutzwecken oder im Rahmen einer Werbekampagne verwertet werden, steht dem Makeup Artist dafür zu diesem Zeitpunkt ein zusätzliches angemessenes Honorar zu. Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem für die Nutzung üblicherweise gezahlten Künstlerhonorar und an dem erzielten Verwertungserlös des Auftraggebers. Leistungen des Makeup Artists im Rahmen eines Testshootings bzw. Testdrehs dürfen ausschließlich zu Testzwecken genutzt werden. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Makeup Artists dürfen die bei Testshootings bzw. Testdrehs entstandenen Arbeiten/Ergebnisse weder ganz noch teilweise Dritten zur Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung, auch durch Dritte) zur Verfügung gestellt werden. Für den Fall einer weitergehenden Nutzung ist die Leistung des Makeup Artists gesondert zu vergüten.
Haftung
Bei von dem Makeup Artist Dritten zugefügten Personen- und Körperschäden und bei Schäden, die aus der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptleistungspflicht herrühren, haftet der Makeup Artist bei der Durchführung des Auftrags nur für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln. Dies gilt auch für etwaige von ihm eingeschaltete Erfüllungsgehilfen.
Der Auftraggeber hat eine Produktionsversicherung für Personen- und Sachschäden abzuschließen.
Namensnennung
Der Makeup Artist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher. Bei Verstoß gegen diese Nennungsverpflichtungen ist, unabhängig etwaiger anderer rechtlicher Schritte, ein Aufschlag von 100% auf das vereinbarte Honorar des Makeup Artists sofort fällig und vom Auftraggeber zu zahlen.
Verjährung
Sämtliche vertragliche Ansprüche des Auftraggebers gegen den Makeup Artist verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Unberührt davon bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
Verwendung von Bildmaterial
Der Makeup Artist ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen,
d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall garantiert der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch den Makeup Artist einverstanden ist/sind.
Urheber & Rechteübertragung
Es gilt das österreichische Urheberrecht. Der Makeup Artist ist ausschließlicher Inhaber sämtlicher Eigentums-, Urheber- und sonstiger Schutzrechte an allen Arbeiten, vollständig oder unvollständig, in Form von Portfolios, Fotografien, analogen und digitalen Datenträgern sowie Zeichnungen etc. Diese dürfen ohne vorherige Genehmigung nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu.
Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Honorar in Höhe des fünffachen vereinbarten Honorars fällig.
Es fällt nicht in den Verantwortungs- und Aufgabenbereich des Makeup Artists, urheberrechtliche Nutzungsrechte für die Verwendung von Requisiten zu prüfen bzw. entsprechende Nutzungsrechte einzuholen. Diese Aufgabe hat der Auftraggeber zu übernehmen.
Salvatorische Klausel
Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Es gilt das österreichische Rechtswesen als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Makeup Artists.
Gerichtsstand
Rechtsstreitigkeiten aus dem hervorgehenden Vertrag unterliegen dem Recht der Republik Österreich und dem Gerichtstand des Unternehmenssitzes Lena Marie Makeup Artistry in Salzburg.

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